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3.1 Gebäudeenergiegesetz

Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz GEG ist gemäß §2 gültig für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, mit Ausnahme von z.B.:
 
  • Ställen und Gewächshäusern
  • Zelten und provisorischen Gebäuden
  • Gebäuden für religiöse Zwecke
  • Wohngebäuden mit einer planmäßigen Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im Jahr
 
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2.6.4 Funkbasierte Systeme

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3.1.1 Anforderungen im Neubau